Follow-Up bis auf Weiteres von 90 auf 300 Tage verlängert
3902c4cc-7c66-4f43-ad2e-7f95d286a17e • 28. Mai 2020
Follow-Up Verfahren von 90 Tagen auf 300 verlängert

Gem. ATLAS-Info 0034/20 vom 27.04.2020 wurde bereits seit dem 24.04.2020 die Frist für das Follow-Up Verfahren von 90 Tage auf 300 Tage bis auf Weiteres angehoben. Erst dann werden die Nachforschungen gestartet. Sollten bis zum 360. Tag keine Nachweise vorgelegt werden wird die Ausfuhranmeldung wie bisher auch automatisch aus ATLAS gelöscht.