Import - Präferenzdokumente im ÜLG Abkommen
3902c4cc-7c66-4f43-ad2e-7f95d286a17e • 14. Juni 2020
Keine Anerkennung von EUR.1 oder UE auf Rechnung

Laut ATLAS Info 0044/20 v. 10.06.2020 dürfen eigentlich seit dem 01.01.2020 keine UE auf Rechnung bzw. EUR.1 für Sendungen aus den ÜLG Ländern (nur ESA-Staaten > Komoren, Madagaskar, Mauritius, Seychelle, Sambia, Simbabwe) mehr angemeldet werden da es keine Übergangsfrist gab. Unabhängig von der Gültigkeit des Dokuments.
Das bedeutet:
Sollten Sie eines dieser Dokumente im letzten halben Jahr angemeldet haben prüfen Sie mit Ihrem Hauptzollamt die Sachlage bezüglich von nachträglichen Steuerbescheiden (auch wenn die Präferenzdokumente akzeptiert wurden). Sonst laufen Sie bei einer Importprüfung oder Präferenzprüfung Gefahr das diese Import Steuerbescheide nachträglich verzollt werden.
Besser Sie zeigen Initiative das Sie sich darum gekümmert und erledigt haben. Unabhängig vom Ergebnis.