Unterlagencodierung Schutzmasken Import
3902c4cc-7c66-4f43-ad2e-7f95d286a17e • 28. Mai 2020
Erforderliche Eingabe beim Import Schutzmasken

Bei der Einfuhr von Schutzmasken (Medizinsche Hilfsgüter) muss in der Importzollanmeldung die Unterlagencodierung 9DFA (Medizinsche Schutzausrüstung) eingetragen werden. Die Besonderheit dabei:
Da es sich bei der Unterlagencodierung um eine fiktive Unterlage handelt, können als Datum das Erstellungsdatum der Zollanmeldung und als Nummer die Begriffe „Corona“ oder „ohne“ verwenden werden.