INF bei Passiver/Aktiver Veredelung nur noch elektronisch
3902c4cc-7c66-4f43-ad2e-7f95d286a17e • 10. Mai 2020
Keine INF Vordrucke ab 01.07.2020

Mit der Fachmeldung vom 08.05.2020 gibt der Zoll bekannt das ab dem 01.07.2020 für die AKTIVE/PASSIVE Veredelung nur noch in elektronischer Form ein INF erstellt werden kann. Dies muss vor dem Abgeben eine Zollanmeldung geschehen. Lt. Zollbehörde muss die sog. INF-Anfrage mit dem EUCTP (EU-Trader Portal) erstellt werden.
Weitere Informationen hier > https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2020/azr_einfuehrung_system_inf.html;jsessionid=8DC198825A05076479A6620AED939EEB.live4671